Verhaltenskodex

Hiermit bestätigen wir, dass die von uns organisierten Veranstaltungen ausschließlich der wissenschaftlichen Information und/oder der fachlichen Fortbildung dienen und keine Freizeit- und/oder Unterhaltungsprogramme im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stattfinden.

Die Bestimmungen der länderspezifischen Verhaltenskodices (Pharmig-Verhaltenskodex (AUT), FSA-Kodex (D), Pharma-Kooperations-Kodex (CH) und deren Verordnungen, die die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen der Medizin (HCPs und HCOs) und Herstellern/Vertriebspartnern von Arzneimitteln und Medizinprodukten regeln, werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird hiermit bestätigt, dass die Durchführung Veranstaltungen insgesamt den Bestimmungen in den vorgenannten Regelungen entsprechen und die von pharmazeutischen/medizinisch-technischen Unternehmen geleisteten Unterstützungen den Regelungen entsprechend verwendet werden.

Offenlegungspflicht geldwerter Leistungen

Wir machen jene TeilnehmerInnen, deren Kursgebühren zum Teil oder komplett von Pharmaunternehmungen übernommenen werden darauf aufmerksam, dass diese als geldwerte Leistungen an Fachkreisangehörige (HCPs) gemäß dem Pharmig/FSA-Transparenzkodex von manchen Pharmaunternehmungen (z.B. CSL Behring) offengelegt werden. Die Offenlegung ist freiwillig und erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung der TeilnehmerInnen.

Sie erhalten in diesem Fall ein Schreiben mit der Bitte um Einwilligung zur individuellen Offenlegung der geldwerten Leistung des Vorjahres. Erteilen Sie diese Zustimmung nicht, werden geldwerte Leistungen an Sie üblicherweise als anonymer Bestandteil einer aggregierten Summe vom zuständigen Pharmaunternehmen veröffentlicht.